Reklamationen und Gewährleistung bei Schümann Schuhe
Haben Sie eine berechtigte Reklamation, so kommen Sie bitte mit dem zu reklamierenden Schuh und dem dazugehörigen Kaufnachweis (Kassenbeleg) in unser Haus. Alle unsere Mitarbeiter sind berechtigt und fachlich in der Lage, Ihre Reklamation anzunehmen und bei einem akzeptablen Reklamationsgrund die Angelegenheit nach Absprache mit Ihnen zur beiderseitigen Zufriedenheit abzuwickeln.
Alles Wissenswerte zu Reklamationen und der Gewährleistung können Sie hier nocheinmal nachlesen: Reklamationen
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